Die Autorin untersucht, inwieweit einzelnen Regelungen des Vertrages über die Nichtweiterverbreitung von Kernwaffen (NVV) auch außervertragliche Geltung zukommt. Der NVV sollte bei seiner Schaffung im Jahr 1968 einen Atomkrieg verhindern. Als Übergangslösung konzipiert, begründet der NVV nur für eine bestimmte Staatengruppe ein Kernwaffenverbot. Unter Art. VI NVV verpflichteten sich die Vertragsstaaten jedoch, zusätzlich einen eigenen - bislang fehlenden - Vertrag zur vollständigen Kernwaffenabrüstung zu begründen. Verschiedene Indizien lassen nun vermuten, dass einzelnen Vertragsinhalten auch außervertragliche Geltung zukommt. Eine solche hinterfragt die Autorin sowohl anhand des herkömmlichen völkerrechtlichen Rechtsquellenverständnisses als auch unter dem Gesichtspunkt gegenwärtiger Konstitutionalisierungsprozesse.
Inhaltsverzeichnis
Charakteristik des NVV und seine mittelbare Drittwirkung Gewohnheitsrechtlicher Status der NVV-Inhalte Legislativresolutionen des UN-Sicherheitsrats Konsensunabhängige Rechtsentstehung Internationales Gemeinschaftsrecht als neue Rechtsquelle Pflicht zum Abschluss eines Abrüstungsvertrages
Es wurden noch keine Bewertungen abgegeben. Schreiben Sie die erste Bewertung zu "Die rechtliche Bindungswirkung des Vertrages über die Nichtweiterverbreitung von Kernwaffen gegenüber Drittstaaten" und helfen Sie damit anderen bei der Kaufentscheidung.