Die Arbeit behandelt die Folgen der Anwendbarkeit kartellrechtlicher Vorschriften auf Regelungen von Sportverbänden und fragt, welche Auswirkungen vom Urteil des EuGH in Sachen Meca-Medina und Majcen zu erwarten sind. Überdies untersucht sie, wie der Anwendungsbereich des Art. 101 Abs. 1 AEUV von jenem des Art. 101 Abs. 3 AEUV abzugrenzen ist.
Mit der Entscheidung in Sachen Meca-Medina und Majcen erklärte der Europäische Gerichtshof die Anwendbarkeit des europäischen Kartellrechts auf sportverbandliche Regelungen. Müssen Sportverbände nun fürchten, dass all ihre Regeln am Maßstab des Kartellrechts zu messen sind? Welche Folgen hätte es dann auf einen sportlichen Wettbewerb, sollte eine sportverbandliche Regel gemäß Art. 101 Abs. 2 AEUV nichtig sein? Aus dogmatischer Sicht stellt sich auch die Frage neu, wie der Tatbestand des Art. 101 Abs. 1 AEUV von der Freistellungsmöglichkeit des Art. 101 Abs. 3 AEUV abzugrenzen ist, denn der EuGH nahm im Verfahren eine umfassende Würdigung der Gesamtumstände bereits auf Tatbestandsebene des Kartellverbotes vor. In diesem Zusammenhang beantwortet der Autor aus Sicht der Transaktionskostentheorie auch die Frage, warum sich die einzelnen Sportler überhaupt zu einem Verband zusammenschließen.
Inhaltsverzeichnis
Inhalt: Anwendbarkeit des Kartellrechts im Sport Folgen der Nichtigkeitsfolge auf laufende Sportwettbewerbe Transaktionskostentheorie Abgrenzung zwischen Gesamtwürdigung und Freistellung Anwendung der Rechtssicherheit im Sport.
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