Der Autor untersucht die Verwaltungspraxis der Europäischen Kommission und des Bundeskartellamtes, Kartellbußgeldverfahren einvernehmlich mit den Parteien zu beenden, auf ihre Vereinbarkeit mit rechtsstaatlichen Grundsätzen. Er geht ferner der Frage nach, ob private Schadensersatzkläger ein Recht auf Einsicht in die Vergleichserklärungen haben.
Der Autor befasst sich mit der Verwaltungspraxis der Europäischen Kommission und des Bundeskartellamtes, Kartellbußgeldverfahren einvernehmlich mit den Parteien zu beenden. Er untersucht diese sogenannten Settlements auf ihre Vereinbarkeit mit rechtsstaatlichen Grundsätzen sowie strafrechtlichen und -prozessualen Garantien. Der Autor gelangt zu dem Ergebnis, dass sowohl das Bundeskartellamt als auch die Europäische Kommission ihre Vergleichsverfahren - trotz verschiedener Bedenken - grundsätzlich rechtmäßig ausgestaltet haben. Er geht ferner der Frage nach, ob private Schadensersatzkläger ein Recht auf Einsicht auch in die Vergleichserklärungen haben, und bejaht diese entgegen der herrschenden Rechtsprechung zur parallelen Problematik der Einsicht in die Kronzeugendokumente.
Inhaltsverzeichnis
Inhalt: Kartellbußgeldverfahren vor der Europäischen Kommission und dem Bundeskartellamt Ermäßigung der Geldbuße im Gegenzug für die Abgabe eines Geständnisses und den Verzicht auf Verfahrensrechte Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit des Vergleichsverfahrens Bestehen eines Akteneinsichtsrechts.