Nach Par. 80 I InsO geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis am Insolvenzschuldnervermögen durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf den Insolvenzverwalter über. Gültigkeit und Reichweite dieses Befundes untersucht der Autor bei der Insolvenz eines GmbH-Gesellschafters. Dies geschieht zunächst mit Blick auf eine mögliche Insolvenzfolgenprophylaxe durch Gesellschaft und Gesellschafter. Sodann widmet sich der Autor weiteren, in der Gesellschafterinsolvenz problematischen Schnittstellen zwischen GmbH- und Insolvenzrecht, die er unter Berücksichtigung der konfligierenden Interessen aufzulösen sucht.
Nach 80 I InsO geht die Verwaltungs- und Verf gungsbefugnis am Insolvenzschuldnerverm gen durch Er ffnung des Insolvenzverfahrens auf den Insolvenzverwalter ber. G ltigkeit und Reichweite dieses Befundes untersucht der Autor bei der Insolvenz eines GmbH-Gesellschafters. Dies geschieht zun chst mit Blick auf eine m gliche Insolvenzfolgenprophylaxe durch Gesellschaft und Gesellschafter. Sodann widmet sich der Autor weiteren, in der Gesellschafterinsolvenz problematischen Schnittstellen zwischen GmbH- und Insolvenzrecht, die er unter Ber cksichtigung der konfligierenden Interessen aufzul sen sucht.