Der Deutsche Bundestag hat nach dreißigjähriger Reformdiskussion im April 2001 ein Untersuchungsausschußgesetz verabschiedet. Ziel der Arbeit ist herauszufinden, ob der Gesetzgeber dadurch eine Klärung der umstrittenen Probleme des Beweiserhebungsverfahrens parlamentarischer Untersuchungsausschüsse herbeiführen konnte. Sie prüft, wie diese im Rahmen der nach wie vor geltenden sinngemäßen Anwendung der Vorschriften über den Strafprozeß gem. Art. 44 II 1 GG zu lösen sind. Aus der jeweiligen Gegenüberstellung mit den Regelungen des Untersuchungsausschußgesetzes ergibt sich, daß sich der Gesetzgeber nicht immer im Rahmen der verfassungsrechtlichen Verweisungsnorm bewegt und daß auch nach der Reform viele Verfahrensprobleme ungelöst bleiben.
Inhaltsverzeichnis
Aus dem Inhalt: Grundlagen des parlamentarischen Untersuchungsrechts und rechtsvergleichende Aspekte - Das Beweiserhebungsverfahren parlamentarischer Untersuchungsausschü sse des Deutschen Bundestages - Modelle der Verobjektivierung des parlamentarischen Untersuchungsverfahrens und abschließ ende Bewertung der Reform durch das Untersuchungsausschuß gesetz von 2001.