Während sich in der Praxis für Ansprüche auf weitere medizinische Indikationen der zweckgebundene Stoffschutz etabliert hat, beleuchtet die Arbeit die Frage nach der Reichweite des Schutzes vor dem Hintergrund der Neuheit als Schutzvoraussetzung. Dazu nimmt die Arbeit eine Einordung von Ansprüchen auf weitere medizinische Indikationen in die durch
9 PatG geschaffenen Kategorien vor. Die Geschichte der Rechtsprechung, die zu einem zweckgebundenen Stoffschutz führt, wird ebenso analysiert. Das Ergebnis ist eine doppelte Einordnung sowohl als Erzeugnis- als auch als Verfahrenspatent, die den Besonderheiten dieser Konstellation gerecht wird.