Die Autorin untersucht die Voraussetzungen des
31d WpHG und die Bedeutung des
31d WpHG für das Zivilrecht. Dabei prüft sie das Verhältnis zwischen Aufsichtsrecht und Zivilrecht sowie einen zivilrechtlichen Herausgabeanspruch für Zuwendungen und stellt die Risiken eines absoluten Zuwendungsverbotes und der Honoraranlageberatung dar.
Die Autorin untersucht, ob
31d WpHG zur Vermeidung von Interessenkonflikten beiträgt. Dazu legt sie zunächst die aufsichtsrechtlichen Voraussetzungen, europarechtliche Bezüge und mögliche Auslegungen der Norm dar und prüft, ob ein absolutes Zuwendungsverbot zu einem Marktversagen führen würde und welche Vor- und Nachteile eine Honoraranlageberatung für den Anleger haben kann. Außerdem beleuchtet sie die zivilrechtlichen Auswirkungen des
31d WpHG, die Beziehungen zwischen Aufsichtsrecht und Zivilrecht und den Einfluss der europarechtlichen Vorgaben auf das deutsche Zivilrecht. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Frage, ob ein zivilrechtlicher Herausgabeanspruch für Zuwendungen existiert und ob dieser gegebenenfalls abbedungen werden kann.
Inhaltsverzeichnis
Inhalt: Darstellung der Voraussetzungen des § 31d WpHG, Bedeutung des § 31d WpHG für Zivilrecht Verhältnis zwischen Aufsichtsrecht und Zivilrecht Risiken der Honoraranlageberatung Marktversagen bei Einführung eines absoluten Zuwendungsverbotes Zivilrechtlicher Herausgabeanspruch für Zuwendungen.
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