Durch Abrechnungsbetrug und Korruption entstehen im deutschen Gesundheitswesen jährlich geschätzte Schäden in Milliardenhöhe. Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz wurden die Krankenkassen, die Kassenärztlichen Vereinigungen und ihre Spitzenverbände durch die
81a, 197a SGB V dazu verpflichtet, Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen einzurichten. Die Autorin untersucht ihre Aufgaben und Befugnisse und prüft, welches Verfahrensrecht einschlägig ist. Zudem ordnet sie die Stellen in das Konzept der Compliance ein.