Das Grundgesetz und die türkische Verfassung garantieren die Religionsfreiheit, die für jeden religiösen oder areligiösen Menschen gleichermaßen gilt. Die Arbeit beleuchtet deshalb die Bedeutung der negativen Religionsfreiheit im deutsch- türkischen Vergleich.
Das Grundgesetz und die türkische Verfassung normieren die Religionsfreiheit, die für jeden religiösen oder areligiösen Menschen gleichermaßen gilt, und sind weitgehend deckungsgleich mit der EMRK. Diese Grundrechte sichern einen geschützten Raum der individuellen Freiheitsentfaltung. Dieser Bereich solle sowohl positive als auch negative Religionsfreiheit im Rahmen der Neutralität des Staates umfassen. Demokratische Staaten müssen damit gegenüber den unterschiedlichen Religionen und Weltanschauungen neutral sein. Ein friedliches Zusammenleben gründet auf dem Respekt gegenüber der Pluralität der religiösen und weltanschaulichen Perspektiven. Zudem muss ein Staat alle Bürger gleich behandeln, egal, ob sie auf der Grundlage ihres religiösen Glaubens handeln oder nicht. Die Arbeit beleuchtet die Bedeutung der negativen Religionsfreiheit.
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis - Abkürzungsverzeichnis - EINLEITUNG * - Erster Teil: Einführung in den Gegenstand, Begriffsbestimmung und Problemstellung - Das Grundrecht der negativen Religionsfreiheit - Zweiter Teil: Negative Religionsfreiheit in Deutschland * - Dritter Teil: Negative Religionsfreiheit in der Türkei - Vierter Teil: Die individuellen Garantien der negativen Religionsfreiheit in der EMRK - Fünfter Teil: Zusammenfassung der Ergebnisse und Schlussfolgerung - Zusammenfassung - Literaturverzeichnis - Anhang 1 - Entscheidungsauswahl - Anhang 2 - Artikelauswahl der türkischen Verfassungen .
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