Die Autorin untersucht, ob Vertragsparteien stets die Möglichkeit haben, ihr Arbeitsverhältnis aufzulösen, wenn ihnen die Fortführung wegen Zerrüttung der Vertrauensbeziehung unzumutbar ist. Es wird insb. erörtert, ob eine analoge Anwendung der
9, 10 KSchG ohne vorherige Kündigung bzw. über den vorgesehen Anwendungsrahmen hinaus geboten ist.
Das Kündigungsschutzrecht enthält in
9, 10 KSchG Normen, die eine gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses bei einer Zerrüttung der Vertrauensbeziehung der Arbeitsvertragsparteien gegen Zahlung einer Abfindung an den Arbeitnehmer ermöglichen. Die Verfasserin untersucht, ob das System des Kündigungsschutzrechts den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt. Im Fokus steht die Frage, ob die Arbeitsvertragsparteien immer dann, wenn ihnen die Fortführung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist, die Möglichkeit haben, dieses aufzulösen. Insofern wird erörtert, ob eine analoge Anwendung der
9, 10 KSchG im ungek10 KSchG im ungekündigten Arbeitsverhältnis bzw. über den vorgesehenen Anwendungsrahmen hinaus geboten ist.
Inhaltsverzeichnis
Inhalt: Beendigung von Dauerschuldverhältnissen Kündigungsschutzrecht Zerrüttung des Arbeitsverhältnisses Nichterwartbarkeit der weiteren gedeihlichen Zusammenarbeit Unzumutbarkeit Auflösung des Arbeitsverhältnisses Abfindung Analoge Anwendung der §§ 9, 10 KSchG im ungekündigten Arbeitsverhältnis.