Das Recht auf Zugang zu Gericht aus der EMRK kann mit der Gewährung von Immunität an internationale Organisationen im Einzelfall in Einklang gebracht werden. Voraussetzung ist die Gewährleistung eines mit der Konvention vergleichbaren Grundrechtsschutzes auf Ebene der internationalen Organisation.
Die Vertragsstaaten der EMRK sind verpflichtet, ihren Bürgern im Anwendungsbereich von Art. 6 Abs. 1 EMRK Zugang zu den nationalen Gerichten zu gewähren. Gleichzeitig sind die Konventionsstaaten aufgrund ihrer Mitgliedschaft in zahlreichen internationalen Organisationen verpflichtet, diese von der nationalen Gerichtsbarkeit zu befreien. Gegenstand dieser Publikation ist die Frage, ob und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen die Gewährung von Immunität an eine internationale Organisation mit dem Recht auf Zugang zu Gericht in Einklang gebracht werden kann. Die Autorin untersucht die Gründe, die Quellen und den Umfang der Immunitätsgewährung, um im Rahmen einer kritischen Würdigung der Rechtsprechung des EGMR einen Lösungsweg aufzuzeigen.
Inhaltsverzeichnis
Internationale Organisationen - Immunitä t internationaler Organisationen - Rechtsquellen der Immunitä t internationaler Organisationen - Umfang der Immunitä t internationaler Organisationen - Umfang der Konventionsbindung im Kontext der Mitgliedschaft in internationalen Organisationen - Equivalent-Protection-Doktrin - Recht auf Zugang zu Gericht - Art. 6 EMRK