Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Vollzugssystematik des Datenschutzrechts unter der Datenschutz-Grundverordnung und untersucht, ob das europäische Datenschutzrecht insbesondere in Bezug auf die Tätigkeitspraxis der deutschen Aufsichtsbehörden an einem (praktischen) Vollzugsdefizit leidet. Hierzu setzt sich der Autor sowohl empirisch als auch rechtlich mit der datenschutzrechtlichen Befugniswahrnehmung durch die deutschen (Datenschutz-)Aufsichtsbehörden auseinander.
Der Vollzug des europäischen Datenschutzrechts ist ein mittlerweile seit Jahrzehnten heiß diskutiertes Thema. Auch unter der Geltung der Datenschutz-Grundverordnung begegnet das Datenschutzrecht regelmäßig dem Vorwurf an einem »Vollzugsdefizit« zu leiden. Als »Hauptschuldigen« für die (angeblich) unzureichende Durchsetzung des Datenschutzrechts machen beachtliche Teile der Rechtsliteratur und -praxis die (Datenschutz-)Aufsichtsbehörden aus. Ob dieser Vorwurf gegenüber den deutschen (Datenschutz-)Aufsichtsbehörden gerechtfertigt ist, welche Ursachen und Abhilfemaßnahmen dafür in Betracht kommen und welche Rolle die übrigen Vollzugsakteure spielen, untersucht diese Arbeit.
Eine eingehende Betrachtung des aufsichtsbehördlichen Rechtsvollzugs zeigt, dass die deutschen Aufsichtsbehörden bei öffentlichen Warnungen eine Rechtsdurchsetzung betreiben, die gesetzlich nicht ausdrücklich vorgesehen ist. Andererseits führen sie aufsichtsbehördliche Kontrollen nicht oder unzureichend durch, obwohl diese ausdrücklich im Gesetz vorgesehen sind.
Inhaltsverzeichnis
1. Grundlagen
Inhalte und Bedeutung des Rechtsvollzugs im deutschen Recht Die Grenzen einzelstaatlicher, ordnungsrechtlicher Steuerung im europäischen Datenschutzrecht Die vollzugsrechtliche Entwicklung des deutschen und europäischen Datenschutzrechts bis zur DSGVO Rechtliche Grundprämissen des Datenschutzvollzugs unter der DSGVO
2. Die Systematik des Rechtsvollzugs im Datenschutz unter der DSGVO: Akteure und Instrumente beim Rechtsvollzug
Rechtsdurchsetzung durch die Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten Der Betroffene als zentraler Akteur des Rechtsvollzugs im Datenschutz Rechtsdurchsetzung durch den Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter Kollektive Rechtsdurchsetzung
3. Ausgewählte Vollzugsdefizite im Befugnisbereich der Aufsichtsbehörden
Außergesetzliche Befugniswahrnehmung am Beispiel der aufsichtsbehördlichen (Produkt-)Warnung gegenüber der Öffentlichkeit Faktischer Befugnisnichtgebrauch durch die unzureichende Durchführung aufsichtsbehördlicher Kontrollen
4. Zusammenfassung