Nach dem Ergebnis der Arbeit handelt es sich bei dem neu geschaffenen Abschöpfungsinstrument um eine strafähnliche Maßnahme, die gegen den Schuldgrundsatz, die Unschuldsvermutung, die Selbstbelastungsfreiheit des Betroffenen und das strafrechtliche Rückwirkungsverbot verstößt.
Im Juli 2017 wurde in Deutschland die Möglichkeit der selbstständigen Vermögensabschöpfung eingeführt. Dabei handelt es sich um ein Novum unter den Abschöpfungsinstrumenten, denn der von der Einziehung Betroffene muss einer Straftat nicht überführt sein. Es genügt der Verdacht, dass der sichergestellte Gegenstand aus einer Straftat herrührt.
In der vorliegenden Arbeit wird dieses neue Abschöpfungsinstrument auf seine Vereinbarkeit mit strafprozessualen und verfassungsrechtlichen Prinzipien und Garantien überprüft. Im Fokus stehen dabei die Spannungen mit der Unschuldsvermutung, dem Eigentumsgrundrecht, der freien richterlichen Beweiswürdigung und dem Rückwirkungsverbot. Zudem wird der Frage nachgegangen, ob diese neue Maßnahme eine strafähnliche Wirkung zeitigt.
Inhaltsverzeichnis
Es wurden noch keine Bewertungen abgegeben. Schreiben Sie die erste Bewertung zu "Die selbstständige Einziehung nach § 76a Abs. 4 StGB und § 437 StPO" und helfen Sie damit anderen bei der Kaufentscheidung.