Die Arbeit befasst sich mit dem postmortalen Schutz und der Übertragbarkeit des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Sie vergleicht das allgemeine Persönlichkeitsrecht mit dem Urheberpersönlichkeitsrecht und untersucht, ob die für das Urheberpersönlichkeitsrecht geltenden Erkenntnisse auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht übertragen werden können.
Die Arbeit befasst sich schwerpunktmäßig mit dem postmortalen Schutz und der Übertragbarkeit des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Sie vergleicht die für das allgemeine Persönlichkeitsrecht entwickelten Grundsätze mit den für das Urheberpersönlichkeitsrecht geltenden Regelungen. Angesichts diverser Parallelen zwischen beiden Rechten kommt die Arbeit zu dem Ergebnis, dass sowohl die ideellen als auch die materiellen Bestandteile des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ebenso wie das Urheberpersönlichkeitsrecht nach dem Tode des Rechtsträgers auf die Erben übergehen sollten. Darüber hinaus legen die bestehenden Gemeinsamkeiten eine rechtliche Gleichbehandlung beider Rechte hinsichtlich ihrer Übertragbarkeit nahe. Die Arbeit spricht sich für die Möglichkeit dinglicher Rechtsgeschäfte aus.
Inhaltsverzeichnis
Inhalt: Geschichtliche Entwicklung des Urheberpersönlichkeitsrechts und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts Postmortaler Persönlichkeitsschutz Vererblichkeit des allgemeinen Persönlichkeitsrechts Übertragbarkeit des Urheberpersönlichkeitsrechts und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.