Glaubwürdigkeits- und Schuldfähigkeitsgutachten sind von großer Bedeutung. Willigt der zu Begutachtende ein, kann der Sachverständige diesen eingehend untersuchen. Versagt der zu Begutachtende die Einwilligung, muss der Sachverständige auf andere Weise vorgehen. Diese Art der Begutachtung beleuchtet die Arbeit, auch aus menschenrechtlicher Sicht.
Glaubwürdigkeits- und Schuldfähigkeitsgutachten sind im Strafverfahren von großer Bedeutung. Sie werden zuweilen auch dann in Auftrag gegeben, wenn der zu Begutachtende die für eine Untersuchung erforderliche Einwilligung versagt. Der Sachverständige muss dann auf andere Weise vorgehen. Die Arbeit geht der Frage nach, ob es im Falle der Untersuchungsverweigerung zulässig ist, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Außerdem wird überprüft, welchen Wert auf diese Weise zustande gekommene Gutachten haben können. Hierbei wird sowohl die Sichtweise von Richtern als auch von Sachverständigen beleuchtet. Im Ergebnis kann es die Amtsaufklärungspflicht in Ausnahmefällen erfordern, solche Gutachten einzuholen. Dieses Ergebnis lässt sich auch aus menschenrechtlicher Sicht halten.
Inhaltsverzeichnis
Inhalt: Maßstäbe für die Gutachtertätigkeit bezüglich Glaubwürdigkeits- und Schuldfähigkeitsbegutachtungen (im Falle der Untersuchungsverweigerung) Gutachten zur Glaubwürdigkeit des Zeugen und des (Mit-)Angeklagten Schuldfähigkeitsgutachten Glaubwürdigkeits- und Schuldfähigkeitsgutachten Menschenrechtliche Perspektive.