Interim Manager sollen kurzfristig Spezialwissen in Unternehmen einbringen. Dafür sollen sie u. a. auch die Steuerung übernehmen. Der Autor beantwortet die Frage, ob ein Interim Manager eine GmbH steuern kann, ohne Organ zu sein. Er zeigt hierfür eine pragmatische und dogmatisch stringente Lösung mittels Generalvollmacht und Weisungsbefugnis auf.
Der Einsatz von Interim Managern ist in den letzten Jahren für viele Unternehmen ein sehr beliebter Weg geworden, sich in ganz unterschiedlichen Situationen kurzfristig Spezialwissen zu beschaffen. In mittelgroßen, in der Rechtsform der GmbH organisierten Unternehmen sollen diese Spezialisten auf Zeit häufig auch die "Steuerung" des Unternehmens übernehmen. Der Autor geht der Frage nach, ob es einem Interim Manager möglich ist, eine GmbH zu "steuern", ohne dafür selbst zum Organ bestellt worden zu sein. Dafür nimmt er eine umfassende Analyse der rechtlichen Erfordernisse eines solchen Einsatzes vor und zeigt eine für die Rechtspraxis pragmatische und zugleich dogmatisch stringente Lösung mittels einer Generalvollmacht und einer Weisungsbefugnis durch die Gesellschafterversammlung auf.
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