Dr. Adrian Hurst ist promovierter Volljurist und seit 1998 als Rechtsanwalt zugelassen. Er verfü gt ü ber langjä hrige Branchenerfahrung in der Personaldienstleistung.
Von 2003 bis 2008 war er Geschä ftsfü hrer des Ressorts Tarifwesen beim Bundesverband Zeitarbeit e. V. (BZA) und hat die Tarifverträ ge in der Zeitarbeit entscheidend mitgeprä gt. Als Berater bei einem fü hrenden Personaldienstleister konnte er sein spezielles Fachwissen in der Praxis eines internationalen Konzerns vertiefen. Seit 2010 hat er seine eigene Rechtsanwaltskanzlei HURST § CONSULT, die auf das Recht der Personaldienst-leistungen spezialisiert ist (www. hurst-consult. de).
Dr. Hurst ist Vertrauensanwalt des BZA, Fö rdermitglied im iGZ und Mitglied des Prü fungsausschusses der IHK NordWestfalen fü r den Ausbildungsberuf "Personaldienstleistungskaufmann/-frau". Er leitet als geschä ftsfü hrender Gesellschafter das "Institut fü r Personaldienstleistungen & Recht (IPR)".