Studienarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich Wirtschaft - Bank, Börse, Versicherung, Note: bestanden, Fachhochschule Lausitz (FB Wiwi), Veranstaltung: Kreditinstitute, 28 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch
Studienarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich BWL - Bank, Bö rse, Versicherung, Note: bestanden, Fachhochschule Lausitz (FB Wiwi), Veranstaltung: Kreditinstitute, Sprache: Deutsch, Abstract: Einleitung
Drogenkriminalitä t und organisierte Kriminalitä t steigen weltweit rapide an. Dies ist erschreckend und alarmierend, weil die sozialen, wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Folgen unü bersehbar sind. Besonderes Kennzeichen der Drogenkriminalitä t und der organisierten Kriminalitä t ist, daß Gewinne in immenser Grö ß enordnung erzielt werden. Teilweise hoch organisierte Kriminelle versuchen, unter Ausnutzung vor allem der internationalen Finanzmä rkte dieses schmutzige Geld in den legalen Wirtschafts- und Finanzkreislauf einzuschleusen. Mit dieser Tarnung sollen die illegal erworbenen Vermö genswerte erhalten und zugleich dem Zugriff der Strafverfolgungsbehö rden entzogen werden.
Im Rahmen der Bekä mpfung der Drogenkriminalitä t und des organisierten Verbrechens soll die , , Geldwä sche" zukü nftig wesentlich erschwert werden. Sie ist bereits seit dem 22. September 1992 durch § 261 StGB unter Strafe gestellt. Mit dem Gesetz ü ber das Aufspü ren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwä schegesetz / GWG) wurden auch den Kreditinstituten ab 29. November 1993 neue bzw. zusä tzliche Pflichten auferlegt. Dies betrifft insbesondere eine verschä rfte Art der Legitimationsprü fung und Anzeigepflicht im Verdachtsfall.
Nach der Neufassung des § 10 Abs. 2 GWG sollen die Finanzbehö rden bereits bei Einleitung eines Strafverfahrens wegen Geldwä scheverdachts ü ber steuerrelevante Erkenntnisse aus Schwellenwertidentifizierungen und Verdachtsanzeigen informiert werden, um illegales Vermö gen wirksam im Wege der Besteuerung abschö pfen zu kö nnen.
Senftenberg im Januar 1999
André Friedrich