Niedersächsisches Straßengesetz - NStrG 2025 - Landesrecht
Das Niedersächsische Straßengesetz (NStrG) bildet die rechtliche Grundlage für die Verwaltung und Nutzung öffentlicher Straßen im Land Niedersachsen. Es regelt die Widmung von Straßen, die Umstufung ihrer Verkehrsbedeutung sowie deren Einziehung. Zudem definiert es die Straßenbaulast, also die Verantwortung für den Bau, die Unterhaltung und die Sicherheit der Straßen, und legt fest, wer diese Last trägt - in der Regel die Kommunen, Landkreise oder das Land selbst. Das Gesetz unterscheidet zwischen verschiedenen Straßengruppen wie Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen und regelt entsprechend deren Zuständigkeiten und Aufgaben. Es enthält Vorschriften zum Gemeingebrauch, der jedermann im Rahmen der Widmung und der Verkehrsvorschriften gestattet ist, sowie zu Sondernutzungen, die einer Erlaubnis bedürfen. Weiterhin werden Vorschriften zu Ordnungswidrigkeiten, Übergangsregelungen und Schlussbestimmungen getroffen.