Darf man das Jugendstrafrecht auf erwachsen gewordene (mutmaßliche) Jugendstraftäter oder heranwachsende Straftäter anwenden? Ist Jugendstrafrecht Erziehungsstrafrecht, und darf man Erwachsene erziehen? Dieses Werk setzt sich im Rahmen einer Verfassungsmäßigkeitsprüfung der Anwendung von Jugendstrafrecht auf Erwachsene mit diesen Fragen auseinander. Es geht dabei auf den jugendstrafrechtlichen Erziehungsbegriff, das Erziehungsrecht des Staates und das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Erwachsenen ein. Schließlich wird als Konsequenz ein Änderungsvorschlag aufgezeigt.
Inhaltsverzeichnis
Aus dem Inhalt: Jugendstrafrecht als Erziehungsstrafrecht Generelle Verfassungswidrigkeit des erzieherischen Jugendstrafrechts in Hinblick auf Personen im Erwachsenenalter Verfassungswidrigkeit der Vorschriften des erzieherischen Jugendgerichtsgesetzes gegenüber Erwachsenen im Einzelnen Konsequenzen.