Welche Rechtsdienstleistungen darf ein WEG-Verwalter erbringen und inwieweit haftet er f r Vers umnisse und Falschberatungen? Der Verwalter von Wohnungseigentum nimmt in vielf ltiger Weise die Rechte und Interessen von Wohnungseigent mergemeinschaften und Wohnungseigent mern wahr. Seine T tigkeit kann als stark verrechtlicht beschrieben werden und stellt ihn vor die Frage, inwieweit er Rechtsdienstleistungen f r Verband und/oder Eigent mer erbringen darf und welche Haftungsrisiken er eingeht. Beiden Fragen geht die Arbeit nach und stellt sich dabei der Herausforderung, sowohl die Reform des Rechtsberatungsrechts (Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetzes zum 1. 7. 2008 unter Abl sung des Rechtsberatungsgesetzes von 1935) als auch die Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes vom 1. 7. 2007 in ihren Grundlagen und praktischen Auswirkungen zu untersuchen. Schwerpunkte der Arbeit sind die verfassungskonform restriktive Neuausrichtung des Begriffes der Rechtsdienstleistung, die Abgrenzung der Rechtskreise von rechtsf higem Verband und Eigent mern, die Eingrenzung der Ausnahmetatbest nde und der Schutz vor Haftungsrisiken, z. B. bei der Verk ndung rechtswidriger Beschl sse.