Im digitalen Zeitalter gewinnen technische Vorrichtungen zum Schutz von urheberrechtlichen Werken an Bedeutung. Die Arbeit behandelt das Verbot von Vorbereitungshandlungen zur Umgehung solcher Schutzmaßnahmen nach Par. 95 a UrhG. Sie beschreibt die internationalen Hintergründe, untersucht die einzelnen Tatbestandsmerkmale und erörtert die Folgen von Verstößen.
Das digitale Zeitalter bringt für Urheberrechtsinhaber neue Gefahren mit sich. Zum Schutz ihrer Werke setzen sie deshalb technische Vorrichtungen ein, die z. B. das unberechtigte Kopieren verhindern sollen.
95 a UrhG sichert diesen technischen Werkschutz auch rechtlich ab. Er verbietet die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen und deren Vorbereitung.
Die Arbeit konzentriert sich auf das Verbot solcher Vorbereitungshandlungen. Sie beschreibt die internationalen und europäischen Hintergründe, untersucht die einzelnen Tatbestandsmerkmale des
95 a Abs. 3 UrhG und erörtert die umstrittene Frage nach den Rechtsfolgen von Verstößen. Dabei bezieht sie auch angrenzende Spezialregelungen in die Betrachtung mit ein.