Die Autorin untersucht die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Zuverlässigkeit und fachliche Eignung von Verwaltungsratsmitgliedern und geschäftsführenden Direktoren, das Vieraugenprinzip, die Begrenzung von Mehrfachmandaten und die Zahl ehemaliger Geschäftsleiter im Verwaltungsrat einer monistischen Versicherungs-SE.
Versicherungsunternehmen in der Rechtsform einer SE können dualistisch oder monistisch organisiert sein. Bislang gibt es in Deutschland keine monistisch organisierten Versicherungs-SE. Das mag nicht zuletzt an der mangelnden Kenntnis und der fehlenden Erfahrung mit dem monistischen System in Deutschland liegen. Rechtsunsicherheiten bestehen insbesondere in Bezug auf die Anforderungen an eine wirksame und ordnungsgemäße Geschäftsorganisation. Die Autorin untersucht die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Zuverlässigkeit und fachliche Eignung von Verwaltungsratsmitgliedern und geschäftsführenden Direktoren, das Vieraugenprinzip, die Begrenzung von Mehrfachmandaten und die Zahl ehemaliger Geschäftsleiter im Verwaltungs- oder Aufsichtsrat.
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