Während alle anderen Bundesländer auf die zunehmende häusliche Gewalt mit einer speziellen Befugnisnorm reagiert haben, ist Bayern als einzigstes Bundesland gesetzgeberisch untätig geblieben. Der Autor widmet sich damit der Frage, ob Wohnungsverweisung und Rückkehrverbot zulässigerweise auf die Befugnisnorm des Art. 16 Satz 1 BayPAG gestützt werden dürfen. Dazu problematisiert der Verfasser zunächst die betroffenen Grundrechte, insbesondere die Unverletzlichkeit der Wohnung, die Eigentumsfreiheit und die Freizügigkeit. Im Anschluss daran erörtert er die Befugnisnorm des Art. 16 Satz 1 BayPAG sowohl auf Tatbestands- als auch auf Rechtsfolgenebene. Dabei bildet die örtliche und zeitliche Reichweite der Vorschrift einen Schwerpunkt der Darstellung. Zuletzt nehmen die Rechtsstaatsprinzipien Parlamentsvorbehalt und Bestimmtheitsgebot den Schwerpunkt der Diskussion ein. Abschließend stellt er einen eigenen Gesetzentwurf vor, dem die erörterten Ergebnisse zugrunde liegen.