Diese Arbeit befasst sich mit der in Rechtsprechung und Literatur bisher vernachlässigten Strafnorm des
231 StGB, der Beteiligung an einer Schlägerei. Dabei wird ein umfassender Überblick über die Anwendung der Vorschrift durch die - insbesondere höchstrichterliche - Rechtsprechung, die literarischen Ansätze und die Reformbemühungen gewährt.
231 StGB stellt den Rechtsanwender vor eine Fülle von Einzelproblemen, die nach Ansicht des Verfassers nur durch eine Gesetzeskorrektur zu lösen sind. So wird vorgeschlagen, die in der Norm enthaltene objektive Strafbarkeitsbedingung aus dem Gesetzestext zu streichen, um Rechtssicherheit im Umgang mit dem Schlägereitatbestand zu gewährleisten. Dass hierdurch der Anwendungsbereich stark erweitert wird, ist nach Ansicht des Verfassers unter Gesichtspunkten der Rechtsanwendung, der General- bzw. Spezialprävention, der Kriminalpolitik und der praktischen gerichtlichen Arbeit zu begrüßen.
Inhaltsverzeichnis
Aus dem Inhalt: Dogmatische Einordnung des § 231 StGB Rechtsprobleme des § 231 StGB und die Auslegung der Vorschrift durch Rechtsprechung und Literatur Dogmatische Bedenken gegen § 231 StGB und ihre Lösung durch Streichung der schweren Folge Gesetzesvorschlag.