Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Weltgeschichte - Frü hgeschichte, Antike, Note: 2, Universitä t Rostock (Altertumsgeschichte), Veranstaltung: Proseminar: Wä hlen und gewä hlt werden im antiken Griechenland und Rom, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Rö mische res publica hatte drei Sä ulen: Die Volksversammlungen, den Senat und die Magistratur.
Im Lauf der Geschichte der Rö mischen Republik haben sich fü r die Letzte verschiedene Maß regeln und Normen herausgebildet, durch welche die Ausü bung und Bekleidung der Ä mter reglementiert wurde. Da der rö mische Staat nicht ü ber eine geschriebene Verfassung verfü gte, entwickelten sich diese Normen teilweise als ungeschriebenes, teilweise als geschriebenes Recht. Im zweiten Abschnitt dieser Arbeit wird dies nä her betrachtet.
Generell kann man sagen, dass im Gegensatz zu den heutigen republikanischen Staatssystemen, die Rö mer keinen komplexen Beamtenapparat hatten. Die Zahl der Magistrate zum Beispiel - sie symbolisierten die exekutive Macht in Rom - war immer sehr gering. Sie vermehrte sich relativ langsam, als Rom sich anschickte, alle Kü sten des Mittelmeers zu beherrschen. Eine personell grö ß ere Verwaltung war unter den Bedingungen einer Aristokratie nicht mö glich. Die groß e Komplexitä t eines solchen Apparates hä tte die gegenseitige Kontrolle der nobiles erschwert und ihren Zusammenhalt als Gruppe geschwä cht.
In dieser Arbeit soll auf die ordentlichen Ä mter der Magistratur Roms eingegangen werden. Es soll untersucht werden, in wieweit sich die Aufgaben und Befugnisse dieser Ä mter im Laufe der Republik verä ndert haben. Voraussetzung dafü r soll eine allgemeine Charakteristik der Ä mter sein. Es ist zu betonen, dass die Quellensituation eine lü ckenlose Untersuchung der Ä mter ü ber die gesamte Zeit der Republik deutlich erschwerte.