Mit dem Risikobegrenzungsgesetz von 2008 hat der deutsche Gesetzgeber unter anderem die Regelungen über das Aktienregister in
67 AktG grundlegend reformiert. Ziel der Reform war die Schaffung größerer Transparenz im Hinblick auf die Beteiligung von Finanzinvestoren an deutschen Aktiengesellschaften, die sich unter den konzern- und kapitalmarktrechtlichen Meldeschwellen bewegen. Diese Untersuchung arbeitet die mit der Auslegung dieser neuen Vorschrift und deren systematischer Einordnung verbundenen Rechtsfragen auf.
Inhaltsverzeichnis
Inhalt: Verortung des § 67 AktG im Gesamtsystem der Transparenzvorschriften Änderungen durch das Risikobegrenzungsgesetz, insbesondere mit Blick auf Dritteintragungen Satzungsgestaltungsmöglichkeiten Auskunftsrechte.