Mit Einführung der Insolvenzordnung am 1. 1. 1999 hat der Gesetzgeber die Behandlung von Vorbehaltskäufen in der Insolvenz erstmals in
107 InsO spezialgesetzlich geregelt. Hintergrund für die Regelung des
107 I InsO war es, das Anwartschaftsrecht des Vorbehaltskäufers insolvenzfest zu machen. Damit sollte der Streit um die Anwendung von
17 I KO in der Verkäuferinsolvenz und die mit dieser verbundenen unbilligen Ergebnisse beigelegt werden. Ob der Gesetzgeber diese Vorgabe erreicht hat, ist angesichts der Formulierung von
107 I InsO zweifelhaft und wird im ersten Teil der Arbeit untersucht. Der zweite Teil beschäftigt sich mit
107 II InsO, durch den Fortführungs- und Sanierungschancen gefördert werden sollen. Die Untersuchung zeigt jedoch, dass der Nutzen von
107 II InsO insbesondere für Unternehmen der verarbeitenden Industrie recht begrenzt ist. Um der gesetzgeberischen Intention Ausdruck zu verleihen und Sanierungschancen nicht von Anfang an im Keim zu ersticken, bedarf es hier der Ergänzung eines Regelungsgeflechts für die Nutzung von Aussonderungsgut, ähnlich dem für Absonderungsgut.
Inhaltsverzeichnis
Aus dem Inhalt: Insolvenzspezifische Behandlung des Eigentumsvorbehaltes in der Lieferanteninsolvenz Insolvenzspezifische Beschränkungen des Eigentumsvorbehaltes in der Abnehmerinsolvenz Ergebnisse und Schlussbetrachtung.