Die deutschen Straftatbestände zur Schleusung von Menschen (
96 und 97 AufenthG) offenbaren aufgrund ihrer gesetzestechnischen Konstruktion Strafbarkeitslücken und systematische Widersprüche. Auf der Grundlage eines Vergleichs zum U. S. -amerikanischen Bundesstrafrecht erarbeitet der Autor deshalb einen konkreten Reformvorschlag.
Seit Beginn der sog. Flüchtlingskrise im Sommer 2015 hat die Schleusung von Menschen in den Schengen-Raum und insbesondere nach Deutschland wieder stark an Aktualität gewonnen. Nahezu weltweit ist man sich darin einig, sie am besten mit dem Strafrecht bekämpfen zu können. Der Autor zeigt auf, dass die derzeitigen deutschen Schleusungstatbestände (
96 und 97 AufenthG) einer effektiven Kriminalitätsbekämpfung aufgrund ihrer gesetzestechnischen Konstruktion nicht gerecht werden. Sie offenbaren Strafbarkeitslücken und systematische Widersprüche und sind deshalb reformbedürftig. Auf der Grundlage einer umfassenden Darstellung des U. S. -amerikanischen Schleusungsstrafrechts sowie einer rechtsvergleichenden Analyse formuliert der Autor abschließend einen bedenkenswerten Gesetzgebungsvorschlag.
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