Gegenstand der Arbeit ist die Analyse der Entstehungsbedingungen der Aufwertungsrechtsprechung. Die Politik der Reichsregierung und der Reichsbank zur Finanzierung des Ersten Weltkrieges, der verlorene Krieg sowie die hohen Reparationen hatten eine bisher nie erlebte Inflation verursacht. Der Verfall der Währung hatte neben der Auswirkung auf das Umfeld von Rechtsverhältnissen vor allem Einfluß auf das tägliche Leben. Der Grundsatz pacta sunt servanda war nicht mehr aufrecht zu erhalten. Als Folge blieb nur die Aufwertung von Geldforderungen übrig. Die Entwicklung des Aufwertungsgedankens von Geldforderungen in der Rechtsprechung und die damit zusammenhängende Auseinandersetzung zwischen Reichsregierung und Reichsgericht stehen im Mittelpunkt der Arbeit. Dabei sind die damaligen Geldtheorien ebenso von Interesse wie die Herausbildung der clausula rebus sic stantibus als Rechtfertigung für die Aufwertung von Geldforderungen. Die Aufwertungsentscheidung vom 28. November 1923, die anschließende Diskussion innerhalb der Richterschaft, der Standpunkt der Reichsregierung und die wirtschaftlichen Hintergründe werden ebenso erörtert wie auch die neuere These, die Richter agierten nur als Krisenmanager.
Inhaltsverzeichnis
Aus dem Inhalt: Wirtschaftspolitik in der Zeit vor dem 1. Weltkrieg bis 1924 Währungssystem im Deutschen Reich Goldstandard Finanzierung des Krieges Politik der Reichsbank Finanzpolitische Optionen nach dem Krieg Inflation Entwicklung der Währung Entwicklung des Aufwertungsgedankens in der Rechtsprechung Geldtheorien Richter als Krisenmanager Aufwertungsentscheidung Auseinandersetzung zwischen Reichsregierung und Reichsgericht einschließlich Standpunkte und deren Hintergründe Aufwendungsgesetzgebung.