Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
Die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) regelt in Deutschland die Einstufung und Kennzeichnung von Abfällen anhand eines einheitlichen Abfallverzeichnisses. Sie basiert auf der Europäischen Abfallrahmenrichtlinie und ist eine wichtige Grundlage für den Vollzug des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Ziel der AVV ist es, Klarheit über die Art, Herkunft und Gefährlichkeit von Abfällen zu schaffen, um eine rechtssichere Entsorgung und Behandlung zu gewährleisten.