Verordnung über Deponien und Langzeitlager - Deponieverordnung - DepV
Die Deponieverordnung (DepV) in Deutschland regelt die Errichtung, den Betrieb, die Stilllegung und die Nachsorge von Deponien. Sie konkretisiert die Anforderungen an den Umgang mit Abfällen, die auf Deponien abgelagert werden, einschließlich technischer Sicherheitsstandards, Umwelt- und Grundwasserschutzmaßnahmen sowie der Überwachungspflichten. Ziel der Verordnung ist es, eine ordnungsgemäße, umweltverträgliche und sichere Ablagerung von Abfällen langfristig zu gewährleisten und Belastungen für Mensch und Umwelt zu minimieren.