Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz - KWKG 2025)
Das KWKG sieht finanzielle Zuschläge für Strom aus KWK-Anlagen vor und regelt die Förderbedingungen, Dauer und Höhe der Zuschläge. Ziel ist es, den Anteil der KWK an der Stromerzeugung zu steigern, den CO2-Ausstoß zu senken und die Versorgungssicherheit durch dezentrale Erzeugung zu verbessern. Gefördert werden neue Anlagen, die Modernisierung bestehender Anlagen sowie KWK-Netze und Wärmespeicher.