Die Arbeit untersucht die genossenschaftliche Pflichtprüfung. Sie bestimmt zunächst die grundsätzliche Funktion und Notwendigkeit einer eigens genossenschaftlichen Pflichtprüfung nach §§ 53 ff. GenG. Darauf aufbauend wird anschließend erörtert, wie das genossenschaftliche Pflichtpru fungssystem funktional und organisationsrechtlich auszugestalten ist.
Die Arbeit befasst sich mit der Pflichtprüfung der eingetragenen Genossenschaft (eG), die mit über 22 Millionen Mitgliedern die mitgliederstärkste Wirtschaftsorganisation in der BRD ist. Der Autor bestimmt zunächst grundlagenorientiert die Funktion und Notwendigkeit einer eigens genossenschaftlichen Pflichtprüfung nach
53 ff. GenG und ordnet diese als rechtsformspezifischen Governancemechanismus in die Organisationsverfassung der eG ein. Darauf aufbauend skizziert der Autor, wie das genossenschaftliche Pflichtprüfungssystem funktionsgerecht auszugestalten und zu effektuieren ist. Die genossenschaftliche Pflichtprüfung ist demnach so auszugestalten, dass sie die Förderwirtschaftlichkeit der eG im Interesse von deren Mitgliedern und Gläubigern sicherstellt.
Inhaltsverzeichnis
I. Funktion der genossenschaftlichen Pflichtprüfung
A. Ausgangspunkt: Förderzweck als Leitmaxime
Meinungsstand Stellungnahme Fazit: eG als förderzweckgebundene Vereinigungsform
B. Rechtsformsicherung?
C. Mitgliederschutz
Historisch: Betreuungsprüfung Heutige Funktion
D. Gläubigerschutz
Ausgangspunkt: Gesellschaftsrechtliches Gläubigerschutzsystem Gläubigerschutz bei der eG Ergebnis
E. Sonstige schutzwürdige Interessen?
Schutz der Allgemeinheit? Schutz der Organträger? Arbeitnehmerschutz? Fazit: Keine Funktion, allenfalls Nebenfolge
F. Ergebnis
II. Ausgestaltung und Effektuierung
A. Ziel
Umfassende Förderwirtschaftsprüfung
B. Umfang und Reichweite
Prüfungsinhalt Prüfungsregime für Kleingenossenschaften Prüfungsverfolgung Gründungsprüfung
C. Organisation
Pflichtmitgliedschaft Rechtsform des Prüfungsverbands Trennung von Prüfung und Beratung? Verbandsstruktur
D. Kontrolle
Haftung Staatsaufsicht Qualitätskontrolle Ergebnis