Die öffentliche Hand konkurriert vermehrt mit Privaten um öffentliche Aufträge. Die Arbeit untersucht, welche Mittel die EU-Vergaberichtlinien bereitstellen, um Wettbewerbsverzerrungen zu neutralisieren. Der Fokus liegt auf der Analyse, welche Vorteile staatliche Beihilfen darstellen und wie deren Erhalt im Vergabeverfahren zu berücksichtigen ist. Ebenfalls erörtert werden Interessenkonflikte wegen institutioneller oder personeller Nähebeziehungen zwischen öffentlichen Auftraggebern und Bietern.
Die öffentliche Hand nimmt zunehmend als Bieter an Vergabeverfahren teil. Dies birgt das Risiko, dass sie staatliche Wettbewerbsvorteile einsetzt, um private Unternehmen zu unterbieten. Die Arbeit untersucht, welche Mittel die EU-Vergaberichtlinien bereitstellen, um etwaige Wettbewerbsverzerrungen zu neutralisieren. Dies umfasst die Analyse, ob Marktzutrittsverbote im Vergabeverfahren zu prüfen sind, welche Vorteile, z. B. der Abschluss von ausschreibungsfreien Inhouse-Geschäften, als staatliche Beihilfen einzustufen sind und inwiefern zu berücksichtigen ist, dass Bieter staatliche Beihilfen erhalten haben. Besonders betrachtet wird das Verfahren zur Überprüfung ungewöhnlich niedriger Angebote. Ebenfalls erörtert werden Interessenkonflikte infolge von Nähebeziehungen zwischen öffentlichen Auftraggebern und Bietern, die sich aus der Doppelfunktion einer natürlichen Person auf beiden Seiten ergeben können, aber auch aus strukturellen, insbesondere gesellschaftsrechtlichen Verbindungen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die öffentlichen Bieter im harmonisierten Vergaberecht: Begriffsbestimmung Berechtigung zur Teilnahme an Vergabeverfahren Öffentlich-rechtliche Organisationsformen Teilnahme unter Verstoß gegen öffentlich-rechtliche Marktzutrittsbeschränkungen
3. Beihilfenrechtliche Grundlagen: Schutz der mitgliedstaatlichen Eigentumsordnung Beihilfenverbot des Art. 107 I AEUV Beihilfenrechtliche Beurteilung staatlicher Haftungszusagen Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse
4. Wettbewerbsvorteile öffentlicher Bieter im Lichte des Beihilfentatbestands: Anstaltslast Gewährträgerhaftung Gesetzlich determinierte Insolvenzunfähigkeit Freistellung von Umlageverpflichtungen bezüglich Insolvenzgeld und Betriebsrente Status als insolvenzferne Einrichtung des öffentlichen Rechts Quersubventionen Finanzierung durch Inhouse-Geschäfte
5. Beihilfebegünstigte öffentliche Bieter im harmonisierten Vergaberecht: Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu beihilfebegünstigten öffentlichen Bietern Bieterbezogene Ausschlusstatbestände Angebotsbezogene Ausschlusstatbestände
6. Sonstige Wettbewerbsvorteile öffentlicher Bieter im harmonisierten Vergaberecht: Nähebeziehung zum öffentlichen Auftraggeber Nichtgewerbliche Ausrichtung des öffentlichen Bieters