Der Verfasser untersucht anhand ausländischer Modelle, ob der Gesetzgeber in Brandenburg die Bürgermeister und Landräte nach einem Wahlsystem mit integrierter Stichwahl wählen lassen kann. Eine solche Wahlrechtsreform erweist sich als mit Grundgesetz und Landesverfassung vereinbar. Integrierte Stichwahlen können auch zeitgleich mit anderen Wahlen stattfinden. Zumindest grundsätzlich verfassungswidrig ist jedoch ein Gesetz, nach dem jede Kommune in Brandenburg selbst entscheidet, ob ihr Bürgermeister bzw. Landrat in separater oder integrierter Stichwahl bestimmt wird.
Wahlsysteme mit integrierter Stichwahl lassen den für separate Stichwahlen erforderlichen zweiten Urnengang entfallen. Stattdessen erhält jeder Wähler mehrere Präferenzstimmen, die er bei einem einzigen Urnengang abgibt. Erreicht nach Auszählung der Erstpräferenzstimmen kein Kandidat die absolute Mehrheit, werden in weiteren Zählrunden (sukzessive) die stimmenschwächsten Kandidaten ausgeschlossen und nachfolgende Präferenzstimmen den verbliebenen Kandidaten gutgeschrieben, bis einer von ihnen die absolute Mehrheit erreicht. Der Verfasser untersucht anhand ausländischer Modelle, ob der Gesetzgeber in Brandenburg die Bürgermeister und Landräte nach dieser Methode wählen lassen kann. Eine solche Wahlrechtsreform erweist sich als mit Grundgesetz und Landesverfassung vereinbar. Integrierte Stichwahlen können auch zeitgleich mit anderen Wahlen stattfinden. Zumindest grundsätzlich verfassungswidrig ist jedoch ein Gesetz, nach dem jede Kommune in Brandenburg selbst entscheidet, ob ihr Bürgermeister bzw. Landrat in separater oder integrierter Stichwahl bestimmt wird.
Inhaltsverzeichnis
Gutachtenauftrag
A. Verfassungsmäßigkeit der Einführung einer integrierten Stichwahl
Bestandsaufnahmen Verfassungsrechtliche Beurteilung der integrierten Stichwahl
B. Verfassungsmäßigkeit der Durchführung integrierter Stichwahlen zeitgleich mit anderen Wahlen
Staatspraxis Rechtsprechung und Schrifttum Verfassungsrechtliche Beurteilung
C. Verfassungswidrigkeit einer kommunalen Option für die integrierte Stichwahl
Grundsatz der Gleichheit der Wahl Grundsatz der Chancengleichheit Vorbehalt des Gesetzes