Der unionsrechtliche Staatshaftungsanspruch ist seit der EuGH-Entscheidung Francovich ungeschriebener Bestandteil der Unionsrechtsordnung und war bereits vielfach Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen. Einem wichtigen Tatbestandsmerkmal dieses Anspruchs wurde bislang jedoch nicht die n tige Aufmerksamkeit geschenkt, obwohl er in einer Vielzahl von Staatshaftungsverfahren von zentraler Bedeutung ist: Ein mitgliedstaatlicher Versto gegen das Unionsrecht ist nur dann haftungsbegr ndend, wenn er hinreichend qualifiziert ist. Stephan Kirschnick unternimmt Analyse, Einordnung und berpr fung dieses praktisch wichtigen Tatbestandsmerkmals. Hierzu zeichnet er die Staatshaftungsrechtsprechung nach, stellt einheitliche Pr fungskonturen auf und hinterfragt die derzeitige Rechtsprechungslinie kritisch.
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