Das Abhalten von IATA-Passagiertarifkonferenzen zur Abstimmung von Durchgangstarifen für das multilaterale Interlining war seit vielen Jahren vom Kartellverbot befreit. Mit Annahme der Gruppenfreistellungsverordnung (EG) Nr. 1459/06 durch die Kommission gilt dies für Tarifkonsultationen den rein innergemeinschaftlichen Luftverkehr betreffend nicht mehr. Für Strecken mit den USA und Australien sowie weiteren Drittländern hat die Kommission zeitlich beschränkte Freistellungen erteilt. Ob dies im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht steht und welche Auswirkungen die Vorgehensweise auf die unbestrittenen Vorteile des Interlining für die am Verfahren beteiligten Verbraucher und Unternehmen hat, untersucht der Verfasser in dieser Studie.
Inhaltsverzeichnis
Aus dem Inhalt: Tarifbildung und IATA-Interlining Eine wettbewerbsrechtliche Betrachtung Entwicklung der Tarifbildung vom Abkommen von Chicago bis zum Ende der Preisregulierung in den USA und Europa Bilaterale Luftverkehrsabkommen Deregulierung und Liberalisierung des Luftverkehrs Beurteilung der IATA-Tarifkonferenzen bezüglich der Durchführung des IATA-Interlining Untersuchung alternativer Kooperationsformen Code-Sharing Prüfung der Konformität der Verordnung Nr. 1459/2006 mit dem Gemeinschaftsrecht.