Über die Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder bei der Beauftragung externer Dritter entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am 25. 10. 2012. Der Autor untersucht die Haftungsverhältnisse zwischen dem beauftragten Dritten, dem Betriebsrat, den Betriebsratsmitgliedern und dem Arbeitgeber und entwickelt ein angemessenes Haftungssystem.
Die Haftung des Betriebsrats sowie die persönliche Haftung der Betriebsratsmitglieder bei der Beauftragung externer Dritter war Gegenstand einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 25. 10. 2012. Der Autor untersucht die Haftungsverhältnisse zwischen dem beauftragten Dritten, dem Betriebsrat, den Betriebsratsmitgliedern und dem Arbeitgeber. Ferner entwickelt er ein angemessenes Haftungssystem zwischen den bei der Beauftragung Dritter durch den Betriebsrat Beteiligten. Auch die Möglichkeiten zur Haftungsbeschränkung und die Rechtswegeröffnung in Haftungsprozessen werden erörtert.
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