Die Europäische Union ist eine Rechtsgemeinschaft von 500 Millionen Menschen, etabliert im Binnenmarkt durch das Europarecht. Dies hängt an Sprache und Übersetzung in 24 Vertrags- und Amtssprachen, die gleichermaßen als authentisch gelten. Sie befördern aber Rechtsgefälle zwischen Mitgliedstaaten und decken die rechtsgrundlose Dominanz des Englischen, beim Gerichtshof des Französischen (Monolingualismus). Rechtsstaatliche Ordnung schafft das Europäische Referenzsprachensystem: Ohne hegemoniale Verengung auf eine Sprache (Rechtswelt) oder die Ausschließlichkeit weniger Sprachen bildet es mit allen Vertragssprachen eine rechtslinguistische Kommunikationsbasis für ein klares Europarecht und Wohlstand. Demokratisch wahren zwei Referenzsprachen und die Amtssprachen der Mitgliedstaaten die muttersprachliche Lebenswirklichkeit der Bürger im Sinn des Subsidiaritätsprinzips. Damit gewinnen die Bürger und ihre Union eine rechtskräftige Stimme.
ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, deutsches und internationales Handels- und Wirtschaftsrecht an der KU Eichstätt-Ingolstadt.
ist Professorin für Deutsche Sprachwissenschaft und Europastudien an der KU Eichstätt-Ingolstadt, Leitung der Sektion Fachkommunikation in der Gesellschaft für Angewandte Linguistik.
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Karin Luttermann, Claus Luttermann: Sprachenrecht für die Europäische Union bei hugendubel.de