Der Gesetzgeber verwendet den Begriff der Fahrlässigkeit im Strafrecht unter anderem bei den Delikten der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung, ohne ihn näher zu definieren. Dies wirft die Frage auf, wie der Begriff der Fahrlässigkeit auszufüllen ist. Gleichzeitig existieren zahlreiche geschriebene außerstrafrechtliche Verhaltensvorschriften, die sowohl vom Staat als auch von privaten Institutionen aufgestellt werden. Die Arbeit befasst sich vor allem mit der Frage, ob eine verbindliche Orientierung an staatlichen oder privaten Regelwerken zur Begründung eines Fahrlässigkeitsvorwurfs, insbesondere unter Berücksichtigung des Verfassungsrechts, möglich ist.
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