Im Jahr 1992 wurde ein Betreuungsrecht für Erwachsene in das BGB eingeführt. Anders als das frühere Recht bewirkt dieses keine Einschränkung der Testierfähigkeit.
Diese Arbeit vermittelt zunächst ein rechtstatsächliches Bild der Betreuten und Betreuer. Auf eine Erläuterung der geschichtlichen Entwicklung der Betreuung folgt eine Darstellung von Zuwendungsvorschriften des öffentlichen Dienstrechts, des Beamtenrechts sowie des Heimrechts. Hierbei wird diskutiert, ob und welche Grenzen sie der Testierfreiheit der Betreuten setzen. Ein Hauptaugenmerk liegt dabei auf
14 HeimG u. a. mit aktuellen Fragen zur Umgehungsproblematik. Abschließend wird ein Lösungsansatz zum Schutz der Betreuten im Rahmen von Zuwendungen an ihren Betreuer in Anlehnung an
14 HeimG entwickelt.
Inhaltsverzeichnis
Aus dem Inhalt: Forschungsergebnisse zur rechtstatsächlichen Situation Betreuter - Geschichtliche Entwicklung der Betreuung - Zuwendungsvorschriften des öffentlichen Dienst- und Beamtenrechts - Letztwillige Zuwendungen im Heimverhältnis - Bewertung nach
14 HeimG - Zivilrechtliche Nichtigkeit - Kenntniszurechnung - Umgehungsproblematik - Testierfähigkeit Betreuter - Regelung in Anlehnung zu
14 HeimG.