Diplomarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1. 3, Hochschule fü r Technik und Wirtschaft Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Gesundheitsmarkt unterliegt einem erheblichen Anpassungsdruck an sich verä ndernde Marktgegebenheiten und gesetzliche Rahmenbedingungen. Dem steigenden Bedarf an Gesundheitsleistungen stehen staatliche Sparmaß nahmen gegenü ber. Darü ber hinaus engen rechtliche Faktoren, ein Vergü tungssystem auf Fallpauschalenbasis sowie der Vorrang der ambulanten vor der stationä ren Behandlung, den Marktteilnehmer auf dem Gesundheitsmarkt ein.
Mit zunehmendem Wettbewerb und mangelnder Investitionsfä higkeit der ö ffentlichen Hand steigt der Privatisierungs- und Finanzierungsdruck auf Krankenhä user in ö ffentlich-rechtlicher und freigemeinnü tziger Trä gerschaft. Damit gewinnt die Umstellung auf die Rechnungslegung nach den IFRS auch fü r Krankenhä user an Bedeutung.
Aufgrund des besonderen ö ffentlichen Interesses, der ö ffentlichen Fö rderung und der Notwendigkeit besonderer Bilanzierung bzgl. ö ffentlicher Zuschü sse gelten fü r Krankenhä user besondere Vorschriften. Neben dem HGB folgt die Rechnungslegung vorrangig den Vorschriften der Krankenhausbuchfü hrungsverordnung (KHBV). Die Einfü hrung der Entgeltform ? Fallpauschale? wirft die Frage nach der Bilanzierung der ? Ü berlieger? , der Patienten, deren Behandlung am Bilanzstichtag noch nicht abgeschlossen ist, auf.
Ziel dieser Arbeit ist es, die mö gliche Umsetzung internationaler Vorschriften fü r Krankenhä user unter Berü cksichtigung der fü r sie geltenden besonderen Vorschriften und die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf Bilanzierung und Bewertung in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung darzustellen.
Fü r ambulante, stationä re und rehabilitive Versorgungssektoren gelten unterschiedliche Finanzierungs- und Abrechnungssysteme: Monistische, dualistische und trialistische Finanzierung, Gebü hren, Fallpauschalen, Pflegesä tze, Mischformen. Die Eingrenzung des Themas auf ausschließ lich Krankenhä user im stationä ren Sektor ist erforderlich, um die Ausfü hrungen in einem ü bersichtlichen Rahmen zu halten. Die ebenfalls zum stationä ren Sektor gehö renden Vorsorge- bzw. Rehabilitationseinrichtungen und Pflegeheime unterliegen weit weniger der Regulierung durch den Staat. Ebenso werden Krankenhä user, fü r die die Krankenhausbuchfü hrungsverordnung (KHBV) nach § 1 Abs. 2 nicht gilt, z. B. Bundeswehrkrankenhä user, nicht betrachtet.
Auf Besonderheiten der internationalen im Vergleich zur handelsrechtlichen Rechnungslegung, die keine krankenhausspezifischen Sachverhalte tangieren, wird im Rahmen dieser Arbeit nicht eingegangen.