»Zusammenfassend ist hinsichtlich der vorliegenden Studie neben den bereits ausführlich dargestellten Punkten insgesamt die Fülle an Material, welches verarbeitet und zur Gewinnung informativer Schlussfolgerungen herangezogen wurde, als äußerst positiv hervorzuheben. Die Tatsache, dass in der Zwischenzeit in der deutschen Rechtslage massive Änderungen in Bezug auf die Menschenhandelstatbestände eingetreten sind, tut der Wichtigkeit des in Rede stehenden Werkes wie auch dessen Informationsgehalt keinerlei Abbruch, sind doch wie die Autorin zu Beginn der Arbeit auch erläutert wesentliche Elemente der alten Regelungen in die neuen Tatbestände übernommen worden. Zudem vermag die Studie nicht zuletzt auch dazu dienen, die Effektivität und Sinnhaftigkeit der jüngsten Autoren zu überprüfen und die Entwicklungen der bestehenden Phänomene zu beobachten. Das gegenständliche Werk sollte jedenfalls zur Standardlektüre eines mit dem Bereich des Menschenhandels befassten Wissenschaftlers oder Praktikers gehören und stellt wie bereits erwähnt auch für in die Materie eingelesene Personen neue und interessante Aspekte bereit.«
Dr. Stephanie Öner, in: Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik, Nr. 13/2009
» Menschenhandel von Annette Herz ist eine sehr umfangreiche und detaillierte empirische Untersuchung zu einem für die Praxis der Strafverfolgung eher undankbaren Bereich der Kriminalität. Durch die Kombination von Aktenanalyse, schriftlicher Befragung und persönlichen Interviews gelingt es ihr, die Faktoren zu zeigen, die den Umgang mit den Menschenhandelstatbeständen erschweren. [ ] Die Hindernisse für eine wirksame Strafverfolgung auf dem Weg von der Tatbegehung bis zu einer Verurteilung wegen Menschenhandels werden insbesondere in der Zusammenfassung übersichtlich wie auf einer Perlenschnur aufgereiht präsentiert. [ ] Die Untersuchungsergebnisse sind nicht immer überraschend. Aber davon abgesehen, dass mit dieser Untersuchung Erfahrungen der Verfahrensbeteiligten in gewisser Weise objektiviert werden, ist festzuhalten, dass die von Herz aufgestellten Schlussfolgerungen nur Gehör finden, wenn sie wie hier wissenschaftlich untermauert sind.«
Dr. Kirstin Drenkhahn, in: Neue Kriminalpolitik, Heft 2/2006