Thema der Arbeit sind die im deutschen, österreichischen und englischen Recht bestehenden Strafbarkeitsrisiken der Geistheiler. Es wird untersucht, ob die Geistheilung als Ausübung der Heilkunde anzusehen ist. Zudem wird beleuchtet, ob Strafbarkeitsrisiken im Hinblick auf Vermögens- und insb. Fahrlässigkeitsdelikte gegen Leib und Leben bestehen.
Heilmethoden abseits der Schulmedizin, wie die Geistheilung, erfreuen sich in der Gesellschaft seit längerem einer steigenden Beliebtheit. Indes führt die Geistheilung nicht immer zur Linderung von Beschwerden oder zur Heilung. Die Autorin greift diese Problematik auf und befasst sich mit den Strafbarkeitsrisiken der Geistheiler. Dabei beleuchtet sie zunächst im Hinblick auf das deutsche Recht die nach dem speziellen Nebenstrafrecht, insbesondere des HeilPraktG und des HWG, bestehenden Risiken sowie die nach dem StGB bestehenden Risiken. Anschließend erfasst sie die nach dem österreichischen und dem englischen Recht bestehenden Strafbarkeitsrisiken der Geistheiler. Die gewonnen Erkenntnisse setzt sie in Bezug und zeigt schließlich für das deutsche Recht Potenziale zur Verbesserung auf.
Inhaltsverzeichnis
Geistheilung als Ausübung der Heilkunde - Strafbarkeitsrisiken der Geistheiler nach dem StGB - dem HeilPraktG und dem HWG - Betrugsrelevanz der Geistheilung - Strafbarkeitsrisiken der Geistheiler nach österreichischem Recht - Geistheilung als Kurpfuscherei - Strafbarkeitsrisiken der Geistheiler nach englischem Recht
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