Das Strafverfahren ist mit der Verkündung des Urteils bei weitem nicht beendet. Vielmehr schließen sich noch die Strafvollstreckung (das Ob"), der Strafvollzug (das Wie") und die mit diesen zusammenhängenden Fragen wie z. B. der Widerruf und die Verlängerung der Bewährung, Reststrafenaussetzung, die Erhebung personenbezogener Daten die Erfassung der Daten in den Registern, Fahrerlaubnisfragen an. Wichtige Aspekte der strafrechtlichen Nachsorge sind außerdem der Täter-Opfer-Ausgleich und die verwaltungsrechtlichen, zivilrechtlichen und berufsrechtlichen Nebenfolgen. Gerade diese Themen werden in der sonstigen strafrechtlichen Literatur nur sehr stiefmütterlich behandelt. Das in gewohnter Burhoff-Qualität verfasste Werk ist der Schlusspunkt" zur Trilogie Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren", Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung" und Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe" dar und ergänzt diese zu einem Quartett. Die strafrechtliche Nachsorge wird auch in der bewährten ABC-Struktur dargestellt.