Zur Ausführung der wirtschaftlichen Reparationen in Folge des Versailler Vertrages wurde im Jahr 1919 ein Reichsministerium für Wiederaufbau geschaffen. Diese Studie bietet einen umfassenden Einblick in Aufbau und Funktion dieser Behörde, deren Aufgaben über das Schicksal der Weimarer Republik entschieden.
Das Reichsministerium für Wiederaufbau mit den zugehörigen Reichsbehörden steht im Mittelpunkt dieser Studie. Seine Aufgaben bestanden sowohl in der Ausführung der wirtschaftlichen Reparationen gemäß Versailler Friedensvertrag als auch in der Unterstützung des inneren Wiederaufbaus; sie umfassten außenpolitisch u. a. die Wiederherstellung der vom Stellungskrieg verwüsteten Gebiete, die wirtschaftliche Wiedergutmachung mit Hilfe der Reparationen und das Ausgleichsverfahren zur Belebung des internationalen Zahlungsverkehrs. Zu den Aufgaben des Reichsministeriums im Deutschen Reich zählten der Wiederaufbau der deutschen Handelsmarine und die finanzielle Unterstützung der Integration der deutschen Flüchtlinge und Vertriebenen.
Inhaltsverzeichnis
Erster Weltkrieg - Waffenstillstand - Versailler Vertrag - Reichsverwaltung - Internationale Beziehungen - Reparationen - Wiederaufbau - Deutschland - Frankreich - Entschädigung - Flucht - Vertreibung - Völkerverständigung - Wiedergutmachung - Walther Rathenau - Otto Geßler - Heinrich Albert
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