In medizinischen Notfällen entscheiden oft Minuten über Leben und Tod. Notarzt und Rettungsdienst treffen daher unumkehrbare Entscheidungen unter extremem Zeitdruck. Häufig ist der Patient nicht ansprechbar und verlässliche Informationen zur Entscheidungsfindung fehlen. Konflikte zwischen den - nicht bekannten - Wünschen des Patienten und dem, was medizinisch sinnvoll erscheint, sind hier vorprogrammiert. Die Arbeit analysiert die strafrechtlichen Rechtfertigungsmöglichkeiten und die zivil- und staatshaftungsrechtlichen Haftungsfolgen für die präklinische Notfallbehandlung durch Notarzt und Rettungsdienst einschließlich der Frage, wann eine Behandlung unterbleiben darf oder gar muss. Hierbei spielen die mutmaßliche Einwilligung des Patienten und die sogenannte "Notkompetenz" des Rettungsdienstes bei der Durchführung ärztlicher Maßnahmen eine zentrale Rolle.
Inhaltsverzeichnis
Aus dem Inhalt: Mutmaßliche Einwilligung bei der Behandlung durch den Notarzt - Behandlungsabbruch und Sterbehilfe durch den Notarzt - Haftung des Notarztes aus Geschäftsführung ohne Auftrag - Delikt und Staatshaftungsrecht - Rechtfertigung der Behandlung durch den Rettungsdienst einschließlich der Durchführung ärztlicher Maßnahmen und Behandlungsabbruch - Haftung des Rettungsdienstes entsprechend der Haftung des Notarztes.
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