Das deutsche Arbeitsvertragsrecht basiert weitgehend auf unkodifiziertem Richterrecht sowie verschiedenen Einzelgesetzen, was allgemein als Mangel gehandelt wird. Als Ausweg wird im Rahmen einer Reformierung des Arbeitsrechts wiederholt eine Kodifizierung des Arbeitsvertragsrechts gefordert. Doch diese Forderung ist alles andere als aktuell. Seit mehr als einem Jahrhundert stellt sich die Frage, ob ein solches Projekt in Deutschland realisiert werden kann. Ziel der Arbeit ist es, unter Berücksichtigung der vorangegangenen und stets gescheiterten Bemühungen um ein Arbeitsvertragsgesetz in der Geschichte des deutschen Arbeitsrechts in den letzten zwei Jahrhunderten eine Analyse möglicher Erfolgsaussichten des Reformprojekts aufzubieten. Dabei wird auch der Frage nachzugehen sein, ob eine Kodifikation im Arbeitsvertragsrecht tatsächlich gegenüber der "zersplitterten" Einzelgesetzgebung und dem gemeinhin als unsicher oder gar willkürlich gehandelten Richterrecht als vorzugswürdig eingestuft werden kann.
Inhaltsverzeichnis
Aus dem Inhalt: Arbeitsvertragsrecht - Kodifikation - Kodifikationsbemühungen um ein Arbeitsvertragsgesetz zur Kaiserzeit - Weimarer Republik - Nationalsozialismus - Bundesrepublik bis 1977 - DDR - Vereinte Bundesrepublik seit 1990 - Gegenwärtige Lage des Arbeitsvertragsrechts ohne Kodifikation - Notwendigkeit eines Arbeitsvertragsgesetzes.