Welche Mitteilungspflichten bestehen bei Finanzinstrumenten nach der Transparenz-Richtlinie? Die Beteiligungstransparenz bezweckt, die Beherrschungsverhältnisse, und Veränderungen von Beteiligungen offenzulegen. Finanzinstrumente ohne Publizitätspflicht ermöglichten bisher den heimlichen Beteiligungsaufbau.
Der Autor geht der Frage nach, welche Mitteilungspflichten bei Finanzinstrumenten nach der novellierten Transparenz-Richtlinie bestehen. Die den Mitteilungspflichten zugrunde liegende Beteiligungstransparenz bezweckt, Beherrschungsverhältnisse, Aktionärsstruktur und Veränderungen maßgeblicher Beteiligungen bei bestimmten Emittenten offenzulegen. Finanzinstrumente, die bisher keiner Publizitätspflicht unterlagen, ermöglichten einen heimlichen Beteiligungsaufbau an Unternehmen («Anschleichen»). Die korrespondierenden Regelungen sind derart erweitert worden, dass «hidden ownership» und das «Anschleichen» an Unternehmen nach Umsetzung der neuen Regelungen in nationales Recht der Mitgliedstaaten weitestgehend der Vergangenheit angehören dürften.
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